VERGABEKRITERIEN FÜR SMART-WOHNUNGEN MIT SUPERFÖRDERUNG
1. Einkommensgrenzen
Folgende Höchsteinkommensgrenzen dürfen nicht überschritten werden:
Jahreseinkommen netto monatlich 14x
1 Person € 46.450 €3.317,86
2 Personen € 69.220 €4.944,29
3 Personen € 78.330 €5.595
4 Personen € 87.430 €6.245
jede weitere Person € 39.650 €2.832,14
2. Nachweisliche Aufgabe der Vorwohnung sechs Monate nach Bezug
3. Die SMART-Wohnungen werden vorrangig an Besitzer/Besitzerinnen eines Vormerkscheins von Wiener Wohnen vergeben.
Sollten Sie keinen Vormerkschein von Wiener Wohnen besitzen, erhalten Sie alle Informationen (Antragstellung, Voraussetzungen etc.) unter: www.wienerwohnen.at.